Hinzuverdienstgrenzen für Waisenrente
finanzen.de Lexikon

Hinzuverdienstgrenzen für Waisenrente
Wer eine Waisenrente aus der gesetzlichen Rente bekommt, darf bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres so viel hinzu verdienen, wie er möchte. Eine Anrechnung auf die Waisenrente erfolgt nicht. Mit der Vollendung des 18. Lebensjahres wird eigenes Einkommen auf die Waisenrente angerechnet, wobei ein bestimmter Grundfreibetrag besteht, der nicht angerechnet wird. Zur Anrechnung kommt das Einkommen, das das 17,6-fache des aktuellen Rentenwerts übersteigt, allerdings werden nur 40 Prozent dieses Einkommens angesetzt. Angerechnet werden alle Erwerbseinkommen, Erwerbsersatzeinkommen wie Krankengeld, Verletztengeld, Mutterschaftsgeld, Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld und Einkünfte aus Kapitalvermögen. Durch den Bezug zum aktuellen Rentenwert wird der Grundfreibetrag jährlich neu festgelegt.
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