Hinzuverdienstgrenzen für Witwen-/Witwerrente
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Hinzuverdienstgrenzen für Witwen-/Witwerrente
Wer eine Witwen- oder Witwerrente bezieht, darf neben dieser Rente noch eigenes Einkommen beziehen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Angerechnet wird das Einkommen, das das 26,4-fache des aktuellen Rentenwerts übersteigt. Dieser Satz erhöht sich noch einmal um das 5,6-fache des Rentenwerts, sofern noch Kinder zu erziehen sind. Allerdings werden nur 40 Prozent des Einkommens angesetzt, das diesen Grundfreibetrag übersteigt. Durch die Kopplung an den aktuellen Rentenwert wird der Grundfreibetrag jährlich neu ermittelt.
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