Höchstbeitrag

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Höchstbeitrag

Der Begriff Höchstbeitrag greift in der Sozialversicherung in den Zweigen der Rentenversicherung und der Krankenversicherung und hat in beiden Versicherungszweigen die gleiche Bedeutung. Das Arbeitseinkommen in der Rentenversicherung und der Krankenversicherung ist nur bis zu einer bestimmten Höhe versicherungspflichtig, der Beitragsbemessungsgrenze. Arbeitseinkommen, das darüber liegt, bleibt beitragsfrei. Der Beitrag für die Sozialversicherung, der der Beitragsbemessungsgrenze entspricht, wird als Höchstbeitrag bezeichnet. Er wird jährlich neu festgelegt und unterscheidet sich für die neuen und die alten Bundesländer. Der Höchstbeitrag sorgt dafür, dass Versicherte mit einem relativ hohen Einkommen einen größeren Anteil für sich beanspruchen, der frei von Sozialversicherungsbeiträgen bleibt.

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