Hotelkosten

finanzen.de Lexikon

finanzen.de Lexikon
 

Hotelkosten

Hotel- oder ähnliche Unterbringungskosten werden nach einem Schaden für max. 100 Tage und üblicherweise höchstens bis 1 Promille der Versicherungssumme je Tag erstattet, wenn Ihre Wohnung unbewohnbar ist.

Haben Sie nicht gefunden, was Sie interessiert hat?

Nutzen Sie unsere Suchfunktion, um detailierte Informationen zu finden:

Suche

Fanden Sie diese Seite nützlich?

Dann klicken Sie auf +1, um Ergebnisse von finanzen.de bevorzugt bei Google angezeigt zu bekommen. So können Sie sich auch bei zukünftigen Fragen rund um das Thema Versicherung und Finanzen sicher sein, immer eine kompetente Antwort zu erhalten.