Insasse
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Insasse
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Jede Person, die sich in einem von einem Rechtschutz-Vertrag abgedeckten Fahrzeug befindet, ohne dessen Fahrer zu sein, ist über den Verkehrs-Rechtsschutz mitversichert, soweit sie berechtigter Insasse eines versicherten Fahrzeuges ist.
Rechtsschutz beginnt übrigens generell mit der "körperlichen Verbindung zum Fahrzeug und endet mit deren Beendigung". Damit sind Rechtsschutz-Fälle beim Ein- und Aussteigen eingeschlossen. Rechtschutz als Insasse aller privaten und öffentlichen Verkehrsmittel werden über den Privat-Rechtsschutz abgedeckt.
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