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Krankenversicherung
Eine AG bezeichnet eine Unternehmensform der privaten Krankenversicherung. Die Krankenversicherer unterliegen dem Prinzip der Spartentrennung, d.h. sie dürfen ausschließlich nur das Krankenversicherungsgeschäft betreiben. Die AG unterliegt den Regeln des VAG (= Versicherungsaufsichtsgesetz), bedarf der Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb und unterliegt der staatlichen Aufsicht (BAFin= Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht). Eine weitere mögliche Unternehmensform zum Betrieb des Krankenversicherungsgeschäfts ist der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG).
