Allgemeiner Straf-Rechtsschutz

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Der Allgemeine Straf-Rechtsschutz bietet die Verteidigung wegen des Vorwurfs eines strafrechtlichen Vergehens. Versicherungsschutz besteht prinzipiell nur bei fahrlässig begangenen Straftaten. Bei einer vorsätzlichen Begehungsart erfolgt keine Leistung durch den Allgemeinen Straf-Rechtsschutz.

Berücksichtigung finden Vorwürfe einer fahrlässigen Verkehrsrechts-Verletzung oder einer fahrlässigen Verletzung anderer Strafvorschriften. Hierzu zählen unter anderem Körperverletzung und Sachbeschädigungen.

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