Altersgrenzen in der privaten Unfallversicherung

Aus den Kategorien: Krankenversicherung, Berufsunfähigkeit und Unfall

Bei der privaten Unfallversicherung müssen folgende Altersgrenzen beachtet werden:

• Die Kinder-Unfallversicherung beginnt frühestens mit dem Zeitpunkt der Geburt.
• Ab dem 10. Lebensjahr sind Vergiftungen in der Kinder-Unfallversicherung nicht mehr eingeschlossen.
• Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres können Kinder in die Kinder-Unfallversicherung eintreten.
• Mit Vollendung des 18. Lebensjahres endet der Kinder-Unfallversicherungstarif und eine Umstellung auf den Erwachsenentarif wird nötig.
• Bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres kann eine Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr, d. h. eine Kombination aus Unfall- und Lebensversicherung, abgeschlossen werden.
• Nach Vollendung des 65. Lebensjahres ist bei vielen Unfallversicherern kein volle Kapitalleistung mehr möglich, sondern eine Verrentung der Kapitalsumme.

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