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Altersvorsorge
Frauen, die vor dem 1. Januar 1952 geboren sind, haben Anspruch auf diese Altersrente, wenn sie das 60. Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen nach Vollendung des 40. Lebensjahres mehr als zehn Jahre Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet und die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben.
Frauen ab Geburtsjahrgang 1940 wird bei einer Rentenzahlung vor dem 65. Lebensjahr 0,3 % je Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme gekürzt.
