Aus der Kategorie:
Altersvorsorge
Anspruch auf diese Rente haben in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte, die das 67. Lebensjahr vollendet und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben.
Der vorzeitige Rentenbeginn ist nach Vollendung des 63. Lebensjahres möglich. Für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme erfolgt eine Kürzung der Rente in Höhe von 0,3 %.
Für vor dem 1. Januar 1949 Geborene liegt die maßgebende Altersgrenze bei 65 Jahren.
