Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung, die einem Arbeitnehmer aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses zugesagt werden. Mit der Rentenreform im Jahr 2001 erhielten Arbeitnehmer ein Recht auf betriebliche Altersversorgung. Die Beiträge können vom Arbeitgeber übernommen werden. Er ist aber nicht dazu verpflichtet. Beide Parteien können im Rahmen dieser Vorsorge Steuervorteile nutzen.
