Die private Krankenversicherung teilt die Krankheitskostenvollversicherung üblicherweise in drei Leistungsbereiche auf:
· ambulante Leistungen,
· zahnärztliche Leistungen,
· stationäre Leistungen.
Zu den ambulanten Leistungen zählen u.a. ärztliche Beratungen, Untersuchungen und Besuche, ambulante Operationen, Röntgendiagnostik, ärztlich verordnete Arzneien und Verbandsmittel sowie Heilmittel psychotherapeutische Behandlungen, Leistungen des Heilpraktikers, des Physiotherapeuten, des Krankengymnasten, des Logopäden etc.
