Aus den Kategorien:
Altersvorsorge,
Krankenversicherung,
Berufsunfähigkeit,
KFZ (Auto, Motorrad, LKW),
Hausrat & Gebäude,
Haftpflicht,
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Rechtsschutz,
Unfall,
Firmen & Gewerbe
und Urlaub & Reise
In bestimmten Fällen kann der Versicherer den Versicherungsvertrag anfechten:
1) bei arglistiger Täuschung im Rahmen der
vorvertraglichen Anzeigepflicht (z.B. absichtlich verschwiegene Erkrankungen des Versicherten)
2) bei Irrtum.
Bereits gezahlte Leistungen sind an den Versicherer zurückzuerstatten. Soweit ein Rückkaufswert vorhanden ist, wird dieser bei Aufhebung ausgezahlt.
Passende Produkte und Informationen:
- Altersvorsorge allgemein
- Arbeitsrechtsschutz
- Auslandskrankenversicherung
- Autoversicherung
- Berufshaftpflicht
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Betriebshaftpflicht
- Gebäudeversicherung
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Hausratversicherung
- Hundehaftpflicht
- Lebensversicherung
- Mietrechtsschutz
- Motorradversicherung
- Pferdeversicherung
- Private Krankenversicherung
- Riester Rente
- Unfallversicherung
- Vergleich KFZ-Versicherung
- Verkehrsrechtsschutz
- Zahnzusatzversicherung
