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KFZ (Auto, Motorrad, LKW)
Fahrzeuge, die von Motorfahrzeugen mitgeführt werden, also auch Wohnwagen und Auflieger, müssen Sie im Rahmen des Verkehrs-Rechtsschutzes nach spezieller Tarifposition versichern. Auf Gegenstände im Anhänger, insbesondere Ladung, erstreckt sich der Rechtsschutz nicht. Nicht als Anhänger im Sinne der ARB (Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen) gelten nicht zulassungspflichtige Anhänger und Container, Arbeitsmaschinen, landwirtschaftliche Geräte u.ä. Diese werden vom Berufs-Rechtsschutz abgedeckt.
