Hausratversicherung: Eine Anpassung der Versicherungssumme erfolgt automatisch zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres gemäß dem amtlichen Preisindex für Lebenshaltungskosten des Statistischen Bundesamtes. Dies ist notwendig, damit der Hausrat immer zum Neuwert versichert ist und somit der Ersatz der beschädigten, zerstörten oder gestohlenen Sachen in vollem Umfang gewährleistet ist.
Wenn die Versicherungssumme angepasst wird, ist damit immer auch eine Beitragsveränderung verbunden. Versicherte können innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung durch eine schriftliche Erklärung die Anpassung aufheben.
Gebäudeversicherung: Zum Schutz gegen Unterversicherung wird die „Gleitende Neuwertversicherung“ angeboten. Durch die Gleitende Neuwertversicherung wird die Versicherungssumme an die Baupreisentwicklung angepasst.
