Arbeits-Rechtsschutz

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Dieser wird wirksam bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen in Bezug auf Arbeitsverhältnisse und öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen. Typische arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen: Arbeitsentgelt, Ausbildungsvergütung, Urlaubsanspruch, Kündigung, Zeugniserteilung, Betriebsrente bzw. Ruhegeld - aber auch Streitigkeiten der Arbeitnehmer untereinander. Der Arbeits-Rechtsschutz ist Bestandteil des Privat- und Berufs-Rechtsschutzes.

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