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Allgemeine Versicherungsbegriffe
Dieses regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer insgesamt.
Der Begriff des Arbeitsverhältnisses geht übrigens über den Arbeitsvertrag hinaus. Gegenstand können daher auch Auseinandersetzungen bezüglich Arbeitgeber-Darlehen, Bereitstellung eines Dienstwagens u.ä.
Zum Arbeitsverhältnis gehören auch Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in dessen Eigenschaft als Betriebsrat, soweit sein Arbeitsverhältnis berührt wird.
