Arzneimittel

Arzneimittel sind Medikamente, die zu diagnostischen Zwecken oder zur Behandlung von Krankheiten verwendet werden. Die Erstattung von Arzneimittelkosten wird in der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung unterschiedlich geregelt. In der gesetzlichen Krankenversicherung wird zwischen nicht erstattungsfähigen Arzneimitteln und Arzneimitteln mit Zuzahlung unterschieden. Zu den nicht erstattungsfähigen Arzneimitteln zählen alle Arzneimittel, die nicht verschreibungspflichtig sind. Diese müssen Sie als volljähriger Versicherter und Kinder ab dem 13. Lebensjahr zu 100% selbst bezahlen. Alle erstattungsfähigen Arzneimittel, auch die, für die ein Festbetrag bestimmt wurde, unterliegen bei Volljährigen einer Zuzahlungspflicht. Die Zuzahlungen richten sich nach der Überforderungsklausel sowie der Härtefallregelung. Wird Ihnen statt eines Arzneimittels, für das ein Festbetrag festgelegt wurde, ein vergleichbares Medikament ohne Festbetrag verordnet, müssen Sie neben der Zuzahlung berechnet vom Festbetrag auch den Mehrpreis tragen. Für alle Arzneimittel gilt im Regelfall folgende Zuzahlungsregelung je Medikament: 10 Prozent vom Verkaufspreis, mindestens 5%, höchstens 10%.

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