Hausratversicherung: Nicht nur Ersatz bzw. Reparatur versicherter Sachen wird geleistet, sondern auch weitere Ausgaben, darunter Aufräumungskosten.
Beispiel: Möbelreste müssen nach einem Zimmerbrand zur Mülldeponie gebracht werden (dies gilt aber nur für versicherte Sachen).
Gebäudeversicherung: Auch hier bietet der Versicherer nicht nur Ersatz bzw. Reparatur versicherter Objekte, sondern auch Aufräumungskosten nach einem Schadenfall. Auch hier beziehen sich die Aufräumungskosten ausschließlich auf versicherte Sachen.
Beispiel: Durch einen Sturm wird ein Baum im Garten umgeworfen. Der Baum reißt beim Sturz einen Balkon ein. Die Kosten für den Abtransport des Balkonschutts sind versichert, die Kosten für das Zersägen und Beseitigen des Baumes nicht (ggf. durch besondere Vereinbarung versicherbar). Dies liegt daran, dass der Baum nicht zu den versicherten Sachen gehört.
