Ausbildung

Aus der Kategorie: Hausrat & Gebäude
Falls Sie sich wegen einer Ausbildung (z.B. als Student/in im Studentenwohnheim) vorübergehend an einem anderen Ort aufhalten müssen, gilt der Versicherungsschutz der Hausratversicherung im Rahmen der Außenversicherung ohne Zeitbegrenzung, solange dort kein eigener Haushalt gegründet wird.

Passende Produkte und Informationen:

Zurück