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Hausrat & Gebäude
Neben den Ausnahmen bei den einzelnen Gefahren gibt es
folgende prinzipielle Ausschlüsse von der Hausratversicherung:
Dazu gehören unter anderem Schäden,
- die vorsätzlich oder fahrlässig von Ihnen als Versichertem
oder Ihrem Repräsentanten herbeigeführt wurden,
- die durch Kriegsereignisse oder innere Unruhen entstehen,
- durch Kernenergie.
