Ausschlüsse

Aus der Kategorie: Hausrat & Gebäude

Neben den Ausnahmen bei den einzelnen Gefahren gibt es folgende prinzipielle Ausschlüsse von der Hausratversicherung:

Dazu gehören unter anderem Schäden,

- die vorsätzlich oder fahrlässig von Ihnen als Versichertem oder Ihrem Repräsentanten herbeigeführt wurden,
- die durch Kriegsereignisse oder innere Unruhen entstehen,
- durch Kernenergie.

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