Man unterscheidet allgemeine Ausschlüsse und spezielle Ausschlüsse der Haftpflicht-, der Fahrzeug- und der Insassenunfallversicherung.
Grundsätzlich ist im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt, dass vorsätzlich herbeigeführte Versicherungsfälle zu Leistungsfreiheit der Versicherung führen können. Durch den Direktanspruch des Geschädigten gegenüber der Versicherung des Schädigers bleibt die Versicherung in solchen Fällen eintrittspflichtig, nimmt aber den Versicherten im Rahmen des Versicherungsvertrags in Regress.
Von der Kraftfahrtversicherung sind weiterhin ausgeschlossen:
- Schäden durch Kernenergie,
- Schäden, wenn Sie an Fahrtveranstaltungen und Übungsfahrten teilnehmen, bei denen es auf Höchstgeschwindigkeit ankommt,
- für die Fahrzeug- und Insassenunfallversicherung auch Schäden durch Aufruhr, innere Unruhen, Kriegsereignisse, Verfügungen von hoher Hand oder Erdbeben.
