Auszahlung der Entschädigung

Aus der Kategorie: Hausrat & Gebäude

Nachstehende Punkte sind bei Auszahlung einer Entschädigung durch eine Versicherung zu beachten:

- Ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet, muss die Zahlung der Entschädigung innerhalb von zwei Wochen an den Versicherten erfolgen.
- Der Versicherte kann einen Monat nach Eingang der Schadensanzeige beim Versicherer eine Abschlagszahlung verlangen.
- Die Entschädigung ist, soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Schadenmeldung nach Schadenmeldung geleistet ist, zu verzinsen.

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