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Hausrat & Gebäude
Nachstehende Punkte sind bei Auszahlung einer Entschädigung durch
eine Versicherung zu beachten:
- Ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet, muss die
Zahlung der Entschädigung innerhalb von zwei Wochen an den Versicherten
erfolgen.
- Der Versicherte kann einen Monat nach Eingang der Schadensanzeige
beim Versicherer eine Abschlagszahlung verlangen.
- Die Entschädigung ist, soweit sie nicht innerhalb eines
Monats nach Schadenmeldung nach Schadenmeldung geleistet ist, zu verzinsen.
