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Hausrat & Gebäude
Bargeld zählt im Sinne der Hausratversicherung zu den Wertsachen. Für einige Wertsachen gelten besondere Entschädigungsgrenzen, wenn diese nicht in Wertschutzschränken aufbewahrt werden. Für Bargeld beläuft sich die Entschädigungsgrenze dann oft auf 1.000 Euro.
