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Rechtsschutz
Die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) können von der Versicherung an die realen Verhältnisse angepasst werden. Das tritt z.B. zu, wenn ein Gesetz geändert wurde, auf dem die ARB beruhen, sich Änderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder der Verwaltungspraxis der zuständigen obersten Bundesbehörden auf den Rechtsschutzvertrag auswirken, die ARB zu Zweifeln in der Auslegung Anlass geben oder einzelne Vorschriften unwirksam sein sollten. Ihre Versicherungsgesellschaft muss Ihnen jede Änderung ankündigen und Ihnen eine Widerspruchsmöglichkeit einräumen. Dabei müssen sowohl Ihre ursprüngliche Absicht als auch die der Versicherung berücksichtigt werden. Schließlich muss eine Änderung dem Versicherten wirtschaftlich und rechtlich zumutbar sein.
