Beitragsleistung

Bevor der Versicherte Anspruch auf eine Rente hat, muss er u.a. mindestens eine Zeit lang der Versicherung angehört haben (Wartezeiterfüllung). Die Höhe der Rente hängt wesentlich von der Anzahl und Höhe der Beiträge ab, die der Versicherte in seinem Versicherungsleben entrichtet hat (Beitragsleistung).

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