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Rechtsschutz
Die Beratungshilfe ist eine Sozialleistung für die außergerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen. Die Beratungshilfe kann auf Antrag vom Amtsgericht bewilligt werden. Bedingung ist, dass der Rechtssuchende die für eine Beratung oder außergerichtliche Vertretung erforderlichen Mittel nach persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann.
