Bergungskosten

Aus den Kategorien: Krankenversicherung, Berufsunfähigkeit und Unfall
Vereinbarte Bergungskosten sind üblicherweise beitragsfrei mitversichert und ersetzen die Aufwendungen für Suchaktionen von Unfallverletzten und Toten sowie den Transport in das nächste Krankenhaus oder die Überführung zum Heimatort.

Zurück