Zeiten Ihrer beruflichen Ausbildung sind Beitragszeiten. Als Zeiten einer beruflichen Ausbildung gelten die ersten 36 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Da die Arbeitsverdienste und damit auch die Pflichtbeiträge während der Berufsausbildung meist gering sind, werden diese Zeiten zusätzlich als Anrechnungszeit gewertet. Diese Zeiten sind dadurch beitragsgeminderte Zeiten. Es erfolgt ggf. eine Anhebung ihres Wertes auf 75% des individuellen Gesamtleistungswertes, höchstens jedoch auf 0,75 Entgeltpunkte pro Jahr (= 0,0625/Monat).
