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Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften. Die Beiträge zur GUV (Gesetzliche Unfallversicherung) zahlt der Arbeitgeber.
Es gibt einige Berufszweige, in denen Sie auch als Selbstständiger kraft Gesetzes versichert sind, z.B. Landwirte, Gärtner, Küstenfischer, Küstenschiffer, Künstler und Artisten.
Jede Berufsgenossenschaft hat eine eigene Satzung. Daraus können sich Leistungs- und Beitragsunterschiede ergeben.
Als Selbstständiger haben Sie die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung auf Antrag. Die Versicherungssummen können bis zur Höchstgrenze der betreffenden BG selbst bestimmt werden
(§ 85 SGB VII).
