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Krankenversicherung,
Berufsunfähigkeit
und Unfall
Berufskrankheiten müssen von der Berufsgenossenschaft als solche anerkannt werden. Dazu zählen beispielsweise Asbestose, Staublunge (§ 9 SGB VII). Krankheiten sind nicht Gegenstand der PUV (Private Unfallversicherung).
