Berufsunfähigkeitsrente

Zu unterscheiden sind die gesetzliche und die private Berufsunfähigkeitsrente. Eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente können nur gesetzlich Versicherte erhalten, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind. Nach dem 1. Januar 1961 Geborene können nur eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente bekommen.

Für beide staatlichen Rentenarten müssen strenge Voraussetzungen erfüllt werden und die Geldleistungen sind dürftig. Daher ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung notwendig zum Erhalt des gewohnten Lebensstandards. Bei der Privatversicherung bestimmt der Kunde selbst über die Höhe der Rente, die er bei Berufsunfähigkeit erhält.

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