Zu unterscheiden sind die gesetzliche und die private
Berufsunfähigkeitsrente. Eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente können nur
gesetzlich Versicherte erhalten, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind. Nach
dem 1. Januar 1961 Geborene können nur eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente
bekommen.
Für beide staatlichen Rentenarten müssen strenge Voraussetzungen erfüllt werden
und die Geldleistungen sind dürftig. Daher ist eine private
Berufsunfähigkeitsversicherung notwendig zum Erhalt des gewohnten Lebensstandards.
Bei der Privatversicherung bestimmt der Kunde selbst über die Höhe der Rente,
die er bei Berufsunfähigkeit erhält.
