Eine Voraussetzung für das Vorliegen eines Brandes im Sinne
der Hausrat- und der Gebäude-Versicherung ist, dass das Feuer ohne einen
bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder einen bestimmungsgemäßen Herd
verlassen hat.
Zu den bestimmungsgemäßen Herden gehören u. a.:
· Öfen aller Art,
· Kamine,
· Kerzenflammen,
· Feuerzeuge,
· Zigarettenglut
Beispiel für die Entstehung eines Brandes ohne einen bestimmungsgemäßen Herd:
Eine Person hat ihre Brille auf der Zeitung am Frühstückstisch liegen gelassen.
Als die Sonne durch das Fenster auf die Brille fällt, setzt sie, wie ein
Brennglas, die Zeitung in Brand.
Beispiel für die Entstehung eines Brandes durch das Verlassen eines
bestimmungsgemäßen Herdes: Nasses Kaminholz verursacht Glutfunken beim
Verbrennen in einem Kamin. Diese entzünden den Teppichboden. Der entstandene Brand
geht auf das Haus über.
