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Altersvorsorge
Die Bezugsgröße ist das Durchschnittseinkommen aller
Versicherten der Rentenversicherung aus dem Vorvorjahr. Sie
wird jedes Jahr neu errechnet. Sie dient zur Bestimmung vieler Beiträge
in der Sozialversicherung, wie:
• Existenz einer geringfügigen Beschäftigung,
• Recht auf Familienversicherung,
• Kalkulation des Mindestbeitrages für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung,
• Umfang des Zuschusses der Krankenversicherung zur stationären Hospizversorgung
2011 beträgt die Bezugsgröße:
•in den alten Bundesländern:
30.660 Euro pro Jahr, 2.555 Euro pro Monat
•in den neuen Bundesländern:
26.880 Euro pro Jahr, 2.240 Euro pro Monat
