Unter der Bezugsgröße versteht man das Durchschnittseinkommen aller Versicherten der Rentenversicherung aus dem Vorvorjahr. Die Bezugsgröße wird jedes Jahr neu ermittelt. Sie dient zur Berechnung vieler Beiträge in der Sozialversicherung, wie:
• Vorliegen einer geringfügigen Beschäftigung,
• Anspruch auf Familienversicherung,
• Berechnung des Mindestbeitrages für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung,
• Höhe des Zuschusses der Krankenversicherung zur stationären Hospizversorgung
2011 beträgt die Bezugsgröße:
•in den alten Bundesländern:
jährlich 30.660 Euro, monatlich 2.555 Euro
•in den neuen Bundesländern:
jährlich 26.880 Euro, monatlich 2.240 Euro
