Die Kfz-Teilkaskoversicherung, die Hausratversicherung und die Gebäudeversicherung können für Schäden durch Blitzschlag aufkommen.
Kfz-Teilkaskoversicherung
Die Versicherung leistet bei Schäden am versicherten Fahrzeug, die unmittelbar durch Blitzschlag verursacht werden. Berücksichtigt werden auch Schäden, die sich ergeben, wenn durch Blitzschlag Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden.
Nicht abgedeckt sind Schäden aufgrund eines Fahrverhaltens, das auf Blitzschlag rückführbar ist.
Hausratversicherung und Gebäudeversicherung
Versichert sind Schäden, die sich durch Auftreffen eines Blitzes auf versicherte Sachen ergeben.
Verursacht ein Blitz einen Kurzschluss- oder Überspannungsschaden, leistet der Versicherer nur, wenn ein Blitz auf die versicherte Sache aufgetroffen ist.
