Bußgeldkatalog

Der Bußgeldkatalog gilt für alle Verkehrsordnungswidrigkeiten. Er umfasst die Regelungen zum Erteilen von Verwarnungen, Geldbußen und Fahrverboten. Für das gesamte Bundesgebiet gilt eine einheitliche Handhabung. Geldbußen ab 40 Euro werden mit ein bis vier Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg vermerkt.

Ergibt sich wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit ein Rechtsstreit, kann eine Verkehrsrechtsschutz-Versicherung die Prozesskosten tragen. Eine Rechtsschutzversicherung zahlt jedoch keine Bußgelder.

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