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Altersvorsorge
Bei einem Darlehen handelt es sich um einen schuldrechtlichen Vertrag. Hierbei überlässt ein Kreditgeber einem Kreditnehmer Geld oder Sachdarlehen zur vorübergehenden Verwendung.
Eine relevante Form der Lebensversicherung ist die Restschuldversicherung. Sie dient der Absicherung des Kreditnehmers bzw. dessen Hinterbliebenen für den Fall des Todes sowie bei Krankheit und Arbeitslosigkeit. In diesen Fällen übernimmt die Versicherung die noch ausstehende Restschuld des aufgenommenen Darlehens bzw. bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit die fälligen Raten. Sie ist somit auch für den Kreditgeber eine Sicherheit.
