Dauernd Pflegebedürftige

Aus den Kategorien: Krankenversicherung, Berufsunfähigkeit und Unfall
Dauernd pflegebedürftig ist, wer für die Verrichtungen des täglichen Lebens überwiegend fremder Hilfe bedarf, d.h., dass die Verrichtungen des täglichen Lebens, wie z.B. Waschen, Anziehen und Essen, überwiegend nicht ohne fremde Hilfe bewältigt werden können (§ 3 I AUB).

Zurück