Deckung bezeichnet das Vertragsverhältnis zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer. Dabei übernimmt die Versicherung die Deckung für das versicherte Risiko. Es gibt eine Sonderform: die vorläufige Deckung. Dabei erhält der Versicherungsnehmer den Versicherungsschutz schon vor Abschluss der Prüfung durch die Versicherung, also bevor sein Antrag angenommen worden ist. Die vorläufige Deckung ist aber kein Vorvertrag, da die Vertragspartner damit nicht automatisch zum Abschluss eines Hauptvertrages verpflichtet sind.
Im Klartext: Die vorläufige Deckung ist ein selbstständiger Versicherungsvertrag, der gültig ist, bis sich die beiden Vertragspartner über den endgültigen Versicherungsschutz geeignet haben. Bedeutung hat die vorläufige Deckung aber eher in den Bereichen Industrierisiken, Lebensversicherung und Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung.
