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Allgemeine Versicherungsbegriffe
Die Deckungssumme ist der Maximalbetrag, den die Versicherung im Schadenfall laut Vertrag aufzubringen hat. Es gibt übrigens zwei Arten von Versicherungen: die Schaden- und die Summenversicherungen.
In der Schadenversicherung (Hausrat, Wohngebäude, Rechtsschutz) steht ein Deckungskapital zur Verfügung, bis zu dem die Versicherung für den versicherten Schaden maximal einzutreten hat. In der Summenversicherung hingegen (z. B. Lebens- oder Krankenhaustagegeldversicherung) zahlt das Versicherungsunternehmen im Schadenfall eine vorher vereinbarte Versicherungssumme.
