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Rechtsschutz
Die Deckungszusage ist ein Begriff der Rechtsschutzversicherung. Ihr geht eine Deckungsanfrage voraus. Letztere ist eine Anfrage bei einer Rechtsschutzversicherung, ob der Versicherer Kosten eines Rechtsverfahrens übernimmt. Zugunsten des Versicherers kann eine Deckungszusage erfolgen, d. h. die Rechtsschutzversicherung übernimmt die versicherten Kosten.
Die Versicherung kann von dieser Zusage nicht ohne weiteres zurücktreten. Eine Ausnahme besteht, wenn der Versicherte lückenhafte oder falsche Angaben gemacht hat, die zur Deckungszusage führten.
