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Rechtsschutz
Ein Dienstvertrag begründet das Erbringen von Dienstleistungen. Diese können selbständige oder unselbständige; abhängige, selbstbestimmte oder fremdbestimmte Dienste sein. Eine geläufige Form des Dienstvertrags ist der Arbeitsvertrag. Bei Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit einem Dienstvertrag kann eine entsprechende Rechtsschutzversicherung Hilfe leisten.
