Der Durchschnittsverdienst ist das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt aller Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV), allerdings ohne Berücksichtigung der Auszubildenden. Solange die Einkommensverhältnisse zwischen den alten und neuen Bundesländern nicht angeglichen sind, wird der Durchschnittsverdienst für beide Gebiete getrennt ermittelt.
Die Deutsche Rentenversicherung hat für das Jahr 2011 folgende vorläufige Angaben gemacht:
• Alte Bundesländer: 30.268 Euro
• Neue Bundesländer: 26.484 Euro
Das Durchschnittsentgelt dient der Ermittlung der individuellen Entgeltpunkte für die Berechnung der Rentenanwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Auch bildet sie die Grundlage für die Beitragsbemessungsgrenze der
gesetzlichen Krankenversicherung.
