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Allgemeine Versicherungsbegriffe
Die Einkommensteuer ist die Steuer der natürlichen Person (Gegensatz: juristische Person).
Nach § 1 EStG wird sie erhoben auf:
• Welteinkommen natürlicher Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland,
• inländisches Einkommen von Personen, die weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.
