Aus den Kategorien:
Altersvorsorge,
Krankenversicherung,
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und Urlaub & Reise
Der Versicherungsschutz beginnt mit der Zahlung des ersten Beitrags.
Damit gilt der Versicherungsschein als eingelöst.
Die erweiterte Einlösungsklausel sieht vor, dass Versicherungsschutz auch schon ab Vertragsbeginn besteht, wenn der Erstbeitrag innerhalb von 14 Tagen nach Beginn gezahlt wird. In der Praxis reicht auch eine Einzugsermächtigung für das Versicherungsunternehmen aus.
Passende Produkte und Informationen:
- Altersvorsorge allgemein
- Arbeitsrechtsschutz
- Auslandskrankenversicherung
- Autoversicherung
- Berufshaftpflicht
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Betriebshaftpflicht
- Gebäudeversicherung
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Hausratversicherung
- Hundehaftpflicht
- Lebensversicherung
- Mietrechtsschutz
- Motorradversicherung
- Pferdeversicherung
- Private Krankenversicherung
- Riester Rente
- Unfallversicherung
- Vergleich KFZ-Versicherung
- Verkehrsrechtsschutz
- Zahnzusatzversicherung
