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Rechtsschutz
Ein leistungsbezogenes Entgelt ist eine Vergütung für geleistete Arbeit.
Es handelt sich also nicht um eine Bafög-Leistung, einen Unterhaltszuschuss, einen
Wehrsold oder eine Entschädigung für kurzfristig verpflichtete Zeitsoldaten
(bis zu zwei Jahren).
Wenn unverheiratete, volljährige Kinder eine solche Vergütung für eine
dauerhafte berufliche Tätigkeit erhalten, sind sie im Rahmen des Privat- und
Berufs-Rechtsschutzes nicht mehr mitversichert. Für den Rechtsschutz müssen sie
eigene Versicherungen abschließen.
