Entzug der Fahrerlaubnis

Die Fahrerlaubnis wird Ihnen dann entzogen, wenn Sie sich als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeuges erweisen. Zum Beispiel, wenn Sie in erheblichem Umfang gegen verkehrsrechtliche Vorschriften verstoßen. Der Entzug der Fahrerlaubnis erfolgt durch: · das Strafgericht - im Zusammenhang mit der Bestrafung wegen eines Verstoßes gegen Straßenverkehrsvorschriften. Bis das Urteil rechtskräftig wird, wird der Führerschein vorläufig entzogen. Rechtschutz besteht im Rahmen des Verkehrs-Straf-Rechtsschutzes. · durch die Verwaltungsbehörde auf Grund mehrerer Verstöße gegen Straßenverkehrsvorschriften. Rechtsschutz besteht im Rahmen des Verwaltungs-Rechtsschutzes in Verkehrssachen, · für Ersterwerber, wenn sie nicht fristgerecht zur Nachschulung oder Wiederholung der Fahrprüfung erscheinen bzw. die erneute Fahrprüfung zwei Mal nicht bestehen. Hierfür besteht übrigens kein Rechtschutz. · auf Grund körperlicher, geistiger oder charakterlicher Mängel, z.B. Nachtblindheit, Epilepsie oder Rauschgiftsucht. Rechtsschutz besteht im Rahmen des Verwaltungs-Rechtschutz in Verkehrssachen. Bei Entzug der Fahrerlaubnis wegen körperlicher, geistiger oder charakterlicher Mängel ist oft ein medizinisch-psychologisches Gutachten erforderlich. Die entstehenden Kosten werden nur dann vom Rechtsschutz übernommen, wenn das Gutachten von der Verwaltungsbehörde angefordert wurde. Und wenn die Fahrerlaubnis zu Unrecht entzogen wurde? In dem Fall springt der Rechtsschutz ein und hilft Ihnen, Ihre Entschädigungsansprüche durchzusetzen (etwa Verdienstausfall, erhöhte Fahrtaufwendungen usw.). Dabei gilt der Verkehrs-Schadenersatz-Rechtsschutz.

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