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und Berufsunfähigkeit
Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Versicherter wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbarer Zeit außerstande ist, eine Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit auszuüben oder ein Einkommen zu erzielen, das 325 € übersteigt (§ 44 SGB VI). Eine selbstständige Tätigkeit schließt Erwerbsunfähigkeit aus.
