Erwerbsunfähigkeit

Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Versicherter wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbarer Zeit außerstande ist, eine Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit auszuüben oder ein Einkommen zu erzielen, das 325 € übersteigt (§ 44 SGB VI). Eine selbstständige Tätigkeit schließt Erwerbsunfähigkeit aus.

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