Aus der Kategorie:
KFZ (Auto, Motorrad, LKW)
In der Fahrzeugteilversicherung sind Schäden am versicherten Fahrzeug
durch
· Brand oder Explosion,
· Entwendung,
· Elementarereignisse wie Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung,
· Zusammenstoß des versicherten Fahrzeugs mit Haarwild,
· Bruchschäden an der Fahrzeugverglasung,
· Kurzschlussschäden an der Verkabelung,
versichert.
Haarwildschäden:
Tiere, die unter dem Oberbegriff "Haarwild" bezeichnet werden, sind in § 2 des Bundesjagdgesetzes aufgeführt: "Wisent, Elch-, Rot-, Dam-, Silka-, Reh-, Gams-, Stein-, Muffel- und Schwarzwild, Hase, Schneehase, Wildkaninchen, Biber, Murmeltier, Wildkatze, Luchs, Fuchs, Marder, Iltis, Hermelin, Wiesel, Nerz, Dachs, Fischotter, Seehund."
Zusammenstöße mit so genannten Zucht- oder Masttieren sind im Umfang der Fahrzeugteilversicherung nicht abgedeckt. Ist das Fahrzeug durch derartige Tiere unverschuldet zu Schaden gekommen, ist nach dem BGB ein Tierhalter oder -hüter evtl. haftbar. Kann ein solcher nicht ermittelt oder haftbar gemacht werden, dann bleibt nur die Fahrzeugvollversicherung als mögliche Abdeckung von Ersatzleistungen.
